Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Vertrags- und Geschäftsbedingungen der Firma Wäschehexe, Freiburger Str.3 b, 79822 Titisee-Neustadt
Stand 04/2026
§1 Geltung der Bedingungen
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Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebot erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese AGB gelten gegenüber Unternehmen im Sinne des §14 Bürgerliches Gesetzbuch
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Diese AGB gelten ausschließlich, entgegenstehend oder von diesen AGB abweichende Bedingen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir stimmen deren Geltung ausdrücklich zu. Diese AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen
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Neufassungen oder Änderungen unsere Bedingungen werden Vertragsbestandteil, wenn der Kunden nach ihm zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme nicht binnen 14 Tage schriftlich widerspricht. Wir werden den Kunden bei Fristbeginn auf die Bedeutung seines Schweigens besonders hinweisen
§2 Durchführung des Vertrages
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Die vermieteten Wäscheteile sind mit dem Namen Hilsenbeck. Die An- und Ablieferung der Wäsche erfolgt in der Regel mindestens einmal wöchentlich in Rollcontainer durch Auslieferungsfahrer Parterre frei Haus
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Der Kunde verpflichtet sich, die Mietwäsche sorgfältig zu behandeln sowie ordnungsgemäß und trocken zu lagern
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Die Schmutzwäsche des Kunden ist grundsätzlich fachgerecht in Rollcontainer sortiert nach Bett-, Frottier-, Tischwäsche oder nach einem in Textform vereinbarten Sortierplan beim Auslieferungsfahrer abzugeben. Sollten die Rollcontainer nicht sortenrein durch den Auftraggeber bereitgestellt werden, berechnet der Auftragnehmer € 20,00 Sortierzuschlag pro unsortierten Container
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Die zur Verfügung gestellten Transportmittel ( Rollcontainer/ Wäschekisten/ Wäschesäcke) dürfen nur zur Wäschelagerung zwischen den Abfuhrterminen verwendet werden und werden dem Fahrer unaufgefordert zurückgegeben. Eine Benutzung der Rollcontainer, Wäschekisten und Wäschesäcke durch den Kunden außerhalb der vertraglich vereinbarten Zwecks ist nicht zulässig. Es wird eine Mietpauschale je Rollcontainer & Wäschekisten pro Lieferung berechnet
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Durch den vertragsgemäßen Gebrauch unbrauchbar gewordene oder verschlissene Wäscheteile tauschen wir grundsätzlich kostenlos aus. Der Kunde haftet jedoch für übermäßige Beschmutzungen und Beschädigungen an den Wäscheteile, die durch nicht vertragsgemäßen Gebrauch entstanden sind, sowie für deren Verlust in der Höhe des jeweiligen Wiederbeschaffungswertes, es sein denn, er hat die Beschmutzung, Beschädigungen oder den Verlust nicht zu vertreten
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Wäschedifferenzen bis zu 5% pro Jahr im Verhältnis zur vereinbarten Erstausstattung werden von uns mit neuer Wäsche kostenfrei ausgeglichen. Wäschedifferenz über 5% pro Jahr der Erstausstattungmengen werden zum Wiederbeschaffungswert vom Kunden übernommen
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Beim Einsatz farbiger Wäsche sind die evt. auftretenden Farbtonabweichungen der einzelne Wäschestücke kein Grund zur Reklamation. Die Ursache hierfür liegt in den unterschiedlichen Anzahl der Waschprozesse, die vom Auftragsnehmer nicht zu beeinflussen und damit nicht zu verantworten sind. Seitens des Kunden sollte sichergestellt sein, dass die Lagerhaltung im Haus einen permanenten Austausch der gesamten Vertragsmengen ermöglicht und sicherstellt, damit alle Wäscheteile einer annähernd gleiche Beanspruchung ausgesetzt sind
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Der Kunde verpflichtet sich, die Mietwäsche durch uns waschen zu lassen. Er ist weder berechtigt, die Mietwäsche selbst zu waschen, noch ist er berechtigt, die Mietwäsche durch Dritte waschen zu lassen. Weiter verpflichtet sich der Kunde, für die Dauer des Vertrages mit uns keinen weiteren Lieferanten für die Mietwäsche zu beauftragen. Verstößt der Kunde gegen vorstehende Verpflichtungen, ist er zum Ersatz des hierdurch entstehenden Schaden verpflichtet. Verwendet der Kunde während des laufenden Mietwäschevertrages zusätzlich zur Mietwäsche oder anstatt der Mietwäsche eigene Wäsche, ohne dass dies mit uns im Voraus und in Textform vereinbart wäre, so gilt bezüglich dieser Wäsche vorstehendes entsprechend. Der im Falle eines Verstoßes nach dieser Bestimmung zu zahlen der Schadenersatz entspricht in diesem Fall der Umsatzminderung, die uns im Rahmen der Mietwäschevertrages durch die Verwendung kundeneigener Wäsche entsteht
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Wäschebestellungen sind zwei Werktage vor der Auslieferung bis spätestens 12 Uhr per Web-Bestellung vom Kunden aufzugeben. Bei Bestellungen nach Ablauf dieser Frist sind wir berechtigt einen Verspätungszuschlag zu berechnen. In diesem Fall können wir nicht garantiere, das sie bestellten Mengen bei der nächste Anfahrt mitgeliefert werden
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Lieferscheine versenden wir grundsätzlich elektronisch. Sollte die Lieferung vom Inhalt des Lieferschein quantitativ oder qualitativ abweichen, ist uns der Lieferschein mit entsprechender Beanstandung unverzüglich innerhalb von 2 Werktagen zurückzusenden. Ohne retournierten Lieferschein gehen wird von einer ordnungsgemäßen Belieferung des Kunden aus
§ 3 Sonderfahrten
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Lieferung außerhalb der vereinbarten Liefertage, welche nicht auf das Verschulden des Auftragsnehmer zurückzuführen sind, werden gesondert in Rechnung gestellt
§ 4 Reinigung kundeneigener Wäsche
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Ist Gegenstand des Vertrages die Reinigung der kundeneigene Wäsche, so muss diese gekennzeichnet, separat gezählt und auf einem Rücklieferungsschein erfasst werden. Andernfalls kann keine Haftung für verloren gegangene Teile übernommen werden
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Der Dienstleister haftet nicht für Reißverschlüsse und Knöpfe. Die kundeneigene Wäsche muss wäschereigerecht und industriell bearbeitbar sein. Der Dienstleister haftet nicht für Schäden, welche nicht industriell bearbeitbare Wäsche entstehen.
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Neuwäsche ist grundsätzlich getrennt zu liefern und vor Eingang beim Dienstleister per Email anzumelden
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Der Kunde verpflichtet sich, die vertragsgegenständliche kundeneigene Wäsche durch uns zu waschen. Er ist weder berechtigt, die vertragsgegenständliche Wäsche selbst zu waschen, noch ist er berechtigt, diese Dritte waschen zu lassen. Verstößt der Kunde gegen vorstehende Verpflichtungen, ist er zum Ersatz des hierdurch entstehenden Schaden verpflichtet.
§ 5 Vertragsdauer
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Der Vertrag ist für die Dauer von 24 Monaten geschlossen. Er verlängert sich jeweils um 12 Monate, wenn es nicht von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der Mietzeit gekündigt wird
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Die Kündigung bedarf der Schriftform und ist mit Einschreiben/Rückschein zu erklären
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Sollte der Vertrag aus welchen Gründen auch immer, vor Vertragsende vom Kunden aufgekündigt oder aufgelöst werden, gelten folgende Bedingungen: Der Kunde erwirbt die gesamte Vertragswäsche vom Auftragnehmer im ersten Vertragsjahr zu 100 %, im zweiten Vertragsjahr zu 75 % und ab dem dritten Vertragsjahr zu 50 % des zur Zeit der Vertragsauflösung geltende Wiederbeschaffungspreises. Ist der Vertragsabschluss dem Kunden eine separate Restwertberechnung als Zusatz zum Vertrag ausgehändigt worden, so gilt diese vorrangig vor der Regelung im § 5 Abs.3. Handelt es sich nicht um individuell für den Kunden angefertigte Wäsche, besteht unsererseits keine Verkaufs- und Herausgabeverpflichtungen der Wäsche
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Die Vertragsparteien sind sich darüber einig , dass eine Veräußerung des diesem Vertrag unterliegenden Betriebs während der fest vereinbarten Vertragslaufzeit grundsätzlich nicht zu einem Wegfall der Geschäftsgrundlage führt und nicht zu einem außerordentliche Kündigungsrecht vor Ablauf der Vertragslaufzeit berechtigt. Der Kunde wird dafür Sorge tragen, dass dieser Vertrag mit allen Rechten und Pflichten durch den Übernehmer des Betriebs bis zum Ende der Vertragslaufzeit fortgeführt wird und übernimmt insoweit die Haftung für die Erfüllung des Vertragspflichten durch den Übernehmer. Sollte der Vertrag nicht fortgeführt werden, erstattet der Kunde den Schaden, welche wir durch die Nichterfüllung des Vertrages bis zum Ende der Vertragslaufzeit erleiden, insbesondere den entgangenen Gewinn. Der Schadensersatzbetrag wird anhand des durchschnittlichen Monatsumsatz multipliziert mit der Restvertragslaufzeit ermittelt
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Sollte der Vertrag aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat über einen Zeitraum nicht ausgeführt werden können, verlängert sich der Vertrag automatisch um diesen Zeitraum
§ 6 Preise
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Die von uns angebotenen Preise sind bindend sofern keine Preise genannt sind, gelten die Listenpreise gemäß der jeweils aktuellen Preisliste zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses
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In den Preisen ist die gesetzliche Umsatzsteuer nicht erhalten, sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen
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Es ist ein Mindestumsatz in der Höhe von 200 € netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer pro Monat vereinbart, so dass jeden Monat mindestens 200 € zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch an Mietwäsche berechnet werden. Darüber hinausgehender Verbrauch wird zusätzlich berechnet
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Preise bleiben fest vereinbart für 12 Monate ab Vertragsbeginn. Anschließend sind wir berechtigt, unsere Preise anzupassen soweit nach dem Abschluss des Vertrages Kostenveränderungen z.B aufgrund von Tarifabschlüssen, Material- oder Energiepreisänderungen eintreten. Die Bestimmungen des § 313 Bürgerliches Gesetzbuch bleiben unberührt
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Liegt der Bearbeitungspreis einer Lieferung unter 50,00 € ohne MwSt, fällt eine entsprechende Mindermengenpauschale in Höhe von 75,00 € an.
§ 7 Zahlung
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Berechnungsgrundlage ist saubere gelieferte Wäsche, per Stück gemäß den vertraglich vereinbarten Preisen. Dies betrifft auch die Erstlieferung/Erstausstattung unserer Mietwäsche. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen sofort rein netto fällig und werden per Sepa- Lastschrift vom Konto des Kunden eingezogen. Die Frist für die Vorabankündigung wird auf 2 Tage verkürzt. Der Kunde sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchungen nicht durch uns zu vertreten ist
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Wir sind berechtigt , Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen
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Wenn uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Wir sind in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen
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Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind
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Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht
§ 8 Leistungshindernisse
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Im Falle höherer Gewalt, Arbeitskämpfen, Streiks Aussperrungen,Kriegs, Pandemien, unvorhersehbaren Betriebsstörung und sonstigen Ereignissen, die wir nicht zu vertreten haben, sind wir für deren Dauer von unseren Leistungsverpflichtung befreit, Schadensersatzansprüche des Kunden sind in diesen Fällen ausgeschlossen
§ 9 Eigentum an der Mietwäsche
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Die von uns dem Kunden auf Mietbasis zur Verfügung gestellte Mietwäsche bleibt unser Eigentum. Sie darf weder veräußert, noch vermietet, verliehen, verpfändet oder zur Sicherung übereignet werden. Bei Zugriffen Dritter auf die Mietwäsche, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde auf unser Eigentum hingewiesen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Dabei wird er uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung stellen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde
§ 10 Haftung
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Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzung sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie auf des typischerweise entstehenden Schaden beschränkt. Gleiches gilt in Bezug auf Vermögensschäden. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden
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Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für unsere Erfüllungshilfen
§ 11 Außerordentliches Kündigungsrecht
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Befindet sich der Kunde mit einem nicht unerheblichen Teil der Miete, der die Höhe von zwei monatlichen Mindestumsatz gemäß § 6 Abs.3 dieser Bedingungen erreicht, in Verzug, so sind wir berechtigt, den Vertrag außerordentlich fristlos zu kündige, es sein den, der Kunde hat den Zahlungsrückstand nicht zu vertreten.
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Darüber hinaus sind wir zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt, wenn die Mietwäsche in nicht nur unerheblichem Umfang unzumutbar verschmutzt oder beschädigt wird oder verloren geht und dies auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Kunden zurückzuführen ist
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Sonstige Gründe, die uns zu den fristlosen Kündigen des Vertrags berechtigen, bleiben hier von unberührt. Gleiches gilt für das Recht zur Vertragsanpassung nach § 313 Bürgerliches Gesetzbuch
§ 12 Datenschutz und Geheimhaltung
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Wir speichern die im Rahmen der Vertragsanbahnung und Vertragsabwicklung benötigten Daten des Kunden( z.B. Adresse und Bankverbindung)
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Beide Vertragspartner werden vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertrages bekannt werden vertraulich behandelt
§ 13 Anwendbares Recht und Erfüllungsort
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Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung deutsches Rechts, soweit gesetzlich zulässig
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Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz
§ 14 Salvatorische Klausel
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Sollte eine Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die anderen Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Vertragspartner werden die nichtigen Bestimmungen durch eine solche wirksame ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt.